Archiv der Kategorie: Straßenverkehr

Das Planungsbeschleunigungsgesetz

Die Klage ist alles andere als neu: Die Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Deutschland dauert zu lange, und allzu oft explodieren dabei auch die Kosten. Das bremse den Fortschritt und führe zur Überalterung der Infrastruktur, so die Befürchtung vieler Politiker. Als Beispiel muss oft ausgerechnet Stuttgart 21 herhalten, das seit den frühen 1990er Jahren geplant wird und nach aktueller Planung nicht vor 2024 fertig wird, während die Proteste trotz des fortschreitenden Baus weitergehen. Dabei zeigt genau dieses Projekt zentrale Probleme vieler Infrastrukturplanungen auf: Projekte werden meist ohne Bürgerbeteiligung entwickelt, es stehen oft ganz andere Interessen dahinter als die offiziell vorgetragenen, und die Öffentlichkeit wird erst Jahre später, wenn die Planungen schon weit fortgeschritten sind, informiert. Wenn es dann – oft berechtigte – Einwände gibt, heißt es meist, jetzt sei es schon zu spät und außerdem seien all die Vorschläge für Alternativen nicht durchgeplant und daher nicht umsetzbar. Dennoch werden fortan die entstehenden Bauverzögerungen den kritischen Initiativen in die Schuhe geschoben, und auch der Naturschutz mache es den Vorhabenträgern immer schwieriger – selbst wenn wie in Stuttgart fehlerhafte und unzureichende Planungen die größten Teil der Verzögerungen ausmachen.

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Ohne Auto leben

Das Auto ist allgegenwärtig. Es wurde zum Symbol für moderne Mobilität und erscheint unverzichtbar. Doch die Probleme, die es mit sich bringt, sind unübersehbar: Unfälle mit Toten und Verletzten, Lärm, Staus, Stress, Klimawandel, Umweltverschmutzung, enormer Flächenverbrauch für die benötigte Infrastruktur und immense Kosten für die Allgemeinheit. Viele Menschen wünschen sich daher weniger Autoverkehr, wiewohl der eigene Verzicht aus Bequemlichkeit oft schwer fällt.

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Selbstfahrende Autos

„Es wird eine ähnliche Revolution wie von der Pferdekutsche zur Automobilproduktion“[1], prophezeit Bundeskanzlerin Merkel. „Selbstfahrende Autos“ sind gerade in aller Munde und werden als die nächste große Revolution unserer Mobilität gepriesen – nachdem teilautonome Fahrzeuge, die beispielsweise selbständig einparken oder auf der Autobahn die Spur halten, schon heute serienmäßig erhältlich sind. Bei der Entwicklung von vollautonomen Autos stehen neue Akteure wie Google, Apple oder Tesla schon in den Startlöchern. Doch dieses Mal will sich die deutsche Autoindustrie anders als beim Elektroauto (siehe Artikel zur Elektroauto-Kaufprämie) nicht wieder den Rang ablaufen lassen, sondern als Innovator und Impulsgeber der neuen Technologie dastehen. Um das zu ermöglichen, hat das Ministerium von Verkehrsminister Dobrindt – der zudem vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr auch noch mit etwas anderem als der gescheiterten Pkw-Maut in Verbindung gebracht werden will – gerade einen Entwurf für eine Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes geschrieben, der das automatisierte Fahren auf deutschen Straßen ermöglichen soll. Dieser soll wohl noch im Herbst im Schnellverfahren durch den Bundestag gepeitscht werden. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob ein solches Hau-Ruck-Verfahren und ein Gesetzentwurf mit gerade einmal 14 Seiten der Komplexität des Themas angemessen ist und die vielen offenen Fragen wirklich befriedigend beantworten kann.

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Elektroauto-Kaufprämie: Förderung der Autoindustrie statt der nachhaltigen Mobilität

Es war einer der schwärzesten Momente für die Grünen: 2013 veröffentlichte BMW ein Video, in dem Joschka Fischer, langjähriger Quasi-Chef der Partei, Werbung für den i3 mit Elektroantrieb macht: Ein Traum sei für ihn wahrgeworden, das Auto sei ein „Statement“, das „auch noch Spaß macht“.[1] Aber auch jenseits solcher peinlichen Dokumente des politischen Verfalls setzt sich die Partei schon seit geraumer Zeit für die Förderung von Elektroautos ein, besonders für eine Kaufprämie, die Kundinnen und Kunden die vergleichsweise teuren Fahrzeuge schmackhaft machen soll.[2] Die Autolobby ist von dieser Idee natürlich ebenfalls begeistert.

Die Prämie wird nun neuerdings auch in der Regierungskoalition diskutiert. Bis zu 5000 Euro sind im Gespräch, um das Ziel von einer Million Elektroautos auf deutschen Straßen im Jahr 2020 vielleicht doch noch zu erreichen. Bislang sind noch nicht einmal 30.000 davon unterwegs – und die Zahlen der Neuzulassungen sprechen nicht dafür, dass sich daran in den nächsten Jahren viel ändern wird. Selbst wenn man Plug-In-Hybride, die noch einen zusätzlichen Verbrennungsmotor haben, großzügig mit hinzurechnet, kommt man noch nicht einmal auf 50.000 Autos. Für die viel beschworene „Elektromobilitätsstrategie“ sieht es also nicht gut aus, obwohl das 2015 erlassene Elektromobilitätsgesetz schon die Freigabe von Busspuren für E-Autos und andere fragwürdige Maßnahmen ermöglichte. Es scheint bislang vor allem Finanzminister Wolfgang Schäubles starke schwäbische Hand an der Staatskasse zu sein, die staatliches Geld für den Kauf von E-Autos verhindert hat. 2009 war die Autolobby sehr viel schneller erfolgreich, als sie die „Abwrackprämie“ als fragwürdige Lösung der Wirtschaftskrise durchsetzen konnte.

Ob eine Kaufprämie die Verkaufszahlen von E-Autos wirklich in die Höhe treiben würde, ist umstritten. Bei der Debatte um die Prämie gerät die eigentlich entscheidende Frage jedoch in den Hintergrund: Sind Elektroautos denn überhaupt sinnvoll und damit förderungswürdig? Mehrere Studien haben gezeigt, dass ihre Ökobilanz höchst zweifelhaft ist.[3]

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Welche Bedeutung sollten rote Ampeln und Stoppschilder für den Fuß- und Fahrradverkehr haben?

Seit einigen Monaten wird in den Medien immer wieder darüber diskutiert, welche Bedeutung rote Ampeln und Stoppschilder für Fahrradfahrer_innen und Fußgänger_innen zukünftig haben sollten. Eine Relativierung der Bedeutung würde darauf hinauslaufen, eine schon jetzt gängige Praxis zu legalisieren: Für den nichtmotorisierten Verkehr wäre es fortan legal, eine Kreuzung trotz roter Ampel dann zu überqueren, wenn kein Querverkehr kommt. Letztlich würde die Ampel für sie also als „Vorfahrt gewähren“-Schild fungieren. Und auch an Stoppschildern müssten Fahrradfahrer_innen nicht länger anhalten und erst einen Fuß auf den Boden setzen, bevor sie weiterfahren dürfen, sondern auch hier müssten sie das Stoppschild nur noch als „Vorfahrt gewähren“-Schild betrachten – und nur dann anhalten, wenn tatsächlich Querverkehr kommt.

Die Emotionen kochen bei diesen Debatten regelmäßig hoch: Die einen verweisen darauf, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Fahrradverkehr bislang stiefmütterlich behandele und dass diese im Sinne einer Verkehrswende daher endlich entsprechend verändert werden müsse. Die anderen befürchten eine Anarchie auf der Straße und eine Aushöhlung der Sicherheit im Straßenverkehr. Dementsprechend sind die Bußgelder für Fahrradfahrer_innen zum 1.4.2013 sogar noch erhöht worden: Fahren über eine rote Ampel kostet mindestens 100 Euro und einen Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“[1]; das Nicht-Anhalten am Stoppschild ist mit 10 Euro dagegen vergleichsweise günstig[2].

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Bahn und Fernbus im Wettbewerb – wer ist wirklich benachteiligt?

Momentan kochen die Wogen im Sommerloch hoch: Politikerinnen und Politiker aller Bundestagsfraktionen fordern eine Maut für Fernbusse, um den Wettbewerb zwischen beiden Verkehrsmitteln fairer zu gestalten. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) als Lobby der Fernbusanbieter schießt zurück und behauptet, die Fernbusse deckten schon jetzt einen größeren Anteil ihrer Wegekosten als die Bahn, sie dürften also auf keinen Fall zusätzlich belastet werden. Zeit für einen kleinen Faktencheck: Wie fair oder unfair ist der Wettbewerb zwischen beiden Verkehrsmitteln, die seit der Liberalisierung des Fernbusmarkts vor zwei Jahren direkte Konkurrenz zueinander geworden sind? Wer ist mit welchen Kosten belastet?

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Fahrradtransport mit der Bahn: unerwünscht

Fahrradreisen sind schwer im Trend: Es gibt inzwischen viele gut ausgebaute und beschilderte Fernradwege, auf denen es Spaß macht, über Tage und Wochen unterwegs zu sein. Es gibt spezielle Touren-Handbücher und Karten dazu, und Unterkünfte und Cafés haben sich auf die Radfahrenden spezialisiert. Trotzdem wird Radtourismus in den letzten Jahren in Deutschland immer schwieriger, und schuld daran ist die Bahn: Sie macht es den Kundinnen und Kunden nämlich zunehmend schwer, mit dem Fahrrad im Zug unterwegs zu sein, seit es mit dem Wegfall der InterRegios nur noch ein sehr löchriges Netz von Fernzügen mit Fahrradmitnahme im Land gibt. Und häufiges Umsteigen von einem Zug zum anderen ist mit Fahrrad und Gepäck keine gute Option – von den bekannten Verspätungsrisiken ganz abgesehen. Gleichzeitig ist der Zug eigentlich die perfekte An- und Abreise für einen Radurlaub, denn man kann zu einem Ort hin und von einem anderen Ort zurückfahren und mit viel Fahrrad und viel Gepäck im Zug unterwegs sein. Und nicht zuletzt gibt es eine wachsende Gruppe von Menschen, die bewusst ohne Auto leben und die oft genau solch einen Urlaub machen – und auf die Bahn als Zubringer angewiesen sind.

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Fahrradstraßen in Berlin – gute Idee, schlecht umgesetzt

Der Fahrradverkehr soll gefördert und ausgebaut werden – da sind sich zumindest in den Sonntagsreden alle Verkehrs- und Kommunalpolitikerinnen und -politiker einig. Schließlich ist das Fahrrad gemeinsam mit dem Zu-Fuß-Gehen das umwelt- und klimafreundlichste Verkehrsmittel überhaupt. Eine der Maßnahmen zur Förderung: Seit 1997 gibt es die Fahrradstraße als neue Straßenkategorie in der StVO. Fahrradstraßen sind – wie der Name schon sagt – ausschließlich dem Fahrradverkehr vorbehalten. Fahrradfahrende dürfen hier explizit auch nebeneinander fahren, und falls auch Anliegerverkehr von Autos zugelassen ist, so gilt dafür eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Außerdem die klare Ansage: „Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.“ Soweit die schöne Theorie.

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