Welche Bedeutung sollten rote Ampeln und Stoppschilder für den Fuß- und Fahrradverkehr haben?

Seit einigen Monaten wird in den Medien immer wieder darüber diskutiert, welche Bedeutung rote Ampeln und Stoppschilder für Fahrradfahrer_innen und Fußgänger_innen zukünftig haben sollten. Eine Relativierung der Bedeutung würde darauf hinauslaufen, eine schon jetzt gängige Praxis zu legalisieren: Für den nichtmotorisierten Verkehr wäre es fortan legal, eine Kreuzung trotz roter Ampel dann zu überqueren, wenn kein Querverkehr kommt. Letztlich würde die Ampel für sie also als „Vorfahrt gewähren“-Schild fungieren. Und auch an Stoppschildern müssten Fahrradfahrer_innen nicht länger anhalten und erst einen Fuß auf den Boden setzen, bevor sie weiterfahren dürfen, sondern auch hier müssten sie das Stoppschild nur noch als „Vorfahrt gewähren“-Schild betrachten – und nur dann anhalten, wenn tatsächlich Querverkehr kommt.

Die Emotionen kochen bei diesen Debatten regelmäßig hoch: Die einen verweisen darauf, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Fahrradverkehr bislang stiefmütterlich behandele und dass diese im Sinne einer Verkehrswende daher endlich entsprechend verändert werden müsse. Die anderen befürchten eine Anarchie auf der Straße und eine Aushöhlung der Sicherheit im Straßenverkehr. Dementsprechend sind die Bußgelder für Fahrradfahrer_innen zum 1.4.2013 sogar noch erhöht worden: Fahren über eine rote Ampel kostet mindestens 100 Euro und einen Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“[1]; das Nicht-Anhalten am Stoppschild ist mit 10 Euro dagegen vergleichsweise günstig[2].

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