Die Corona-Krise trifft momentan alle Verkehrsunternehmen heftig – im Nah- wie im Fernverkehr. Sowohl die Bahnunternehmen als auch die Fluglinien haben nur noch einen Bruchteil der früheren Fahrgastzahlen und damit einbrechende Einnahmen. Währen die Fluglinien einen Großteil ihrer Flotte vorläufig stillgelegt haben und damit ihre Kosten zumindest teilweise reduzieren konnten, fährt der Fernverkehr der Bahn fast unverändert – von den Auslandsverbindungen und einigen Verstärkerlinien abgesehen.
Sowohl die Lufthansa als auch die Deutsche Bahn AG (DB AG) beziffern ihre Schäden seit dem Beginn des Corona-Lockdowns im März inzwischen auf mehrere Milliarden Euro und stehen aus diesem Grund mit der Bundesregierung in Verhandlungen über Staatshilfen, die zur Vermeidung der Insolvenz unvermeidlich seien. Es ließe sich bei beiden Unternehmen viel darüber diskutieren, welche strukturellen Probleme sie auch vor der Corona-Krise bereits hatten und dass der milliardenschwere Finanzbedarf nicht alleine wegen des Corona-Lockdowns aufkam. Hier soll es jedoch um die Frage gehen, welche Bedingungen der Bund im Gegenzug zu staatlichen Unterstützungen stellen sollte, um gleichzeitig dem Klimaschutz zu dienen und die Unternehmen für eine nachhaltige Zukunft aufzustellen – was Bundeskanzlerin Merkel kürzlich ja immerhin als grundsätzliches Ziel bei den Corona-Rettungsmaßnahmen benannt hat.
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