Der Fahrradverkehr soll gefördert und ausgebaut werden – da sind sich zumindest in den Sonntagsreden alle Verkehrs- und Kommunalpolitikerinnen und -politiker einig. Schließlich ist das Fahrrad gemeinsam mit dem Zu-Fuß-Gehen das umwelt- und klimafreundlichste Verkehrsmittel überhaupt. Eine der Maßnahmen zur Förderung: Seit 1997 gibt es die Fahrradstraße als neue Straßenkategorie in der StVO. Fahrradstraßen sind – wie der Name schon sagt – ausschließlich dem Fahrradverkehr vorbehalten. Fahrradfahrende dürfen hier explizit auch nebeneinander fahren, und falls auch Anliegerverkehr von Autos zugelassen ist, so gilt dafür eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Außerdem die klare Ansage: „Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit weiter verringern.“ Soweit die schöne Theorie.
Fahrradstraßen in Berlin – gute Idee, schlecht umgesetzt weiterlesen